Frühförder- und Beratungsstelle Altmarkkreis West

Finanzierung

Frühförderung stellt ein niedrigschwelliges und kostenfreies Angebot dar, soll so frühzeitig wie möglich erfolgen und wird weitergeführt, solange ein notwendiger Bedarf besteht bzw. längstens bis zum Übergang des Kindes in eine andere geeignete Betreuungsform oder bis zum Eintritt in die Schule. 
Eine Förderung erfolgt immer auf gesetzlicher Grundlage und wird durch die überörtlichen Sozialhilfeträger der Städte oder Landkreise finanziert. 

SGB IX/ BTHG – Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen 
Frühförderverordnung (FrühV)